"Okkulte" Schlangenbrut IV

Ein Artikel von die-friedenskrieger

Die Schlange, ein Symbol der Medizin? Tja, zumindest wollen SIE uns dies glauben lassen, doch die Wahrheit gestaltet sich ein wenig anders. 

Es würde eine ausgedehnte Untersuchung erfordern, wenn man die Verbreitung des Schlangen- bzw. Drachensymbols in Babylon und den umliegenden Ländern einigermaßen erschöpfend darstellen wollte, da gerade dieses Symbol zu allen Zeiten in den verschiedensten Formen und mit den verschiedensten Bedeutungen auftritt.

Schlangengötter, Schlangenkulte und Schlangenidole sind aus den verschiedenen Kulturen besonders heute noch im afrikanischem und asiatischem Raum bekannt. Sie stellt zum Beispiel auch eine zentrale mythologische Figur in der Genesis dar. Der urtümliche Drache ist auch Teil der Schlangenkulte.

Vergleicht man Berichte über Mythen, Riten und Kosmologievorstellungen, so muss man immer wieder feststellen, dass sie sich in wesentlichen Punkten gleichen. Oft tritt eine Schlange als Schöpfer neben Mutter Erde auf, ordnet eine Schlange die Welt und übergibt den Menschen ihre Kultur. Oder es spielt eine Schlange die Rolle eines Kämpfers und Kriegsgottes, sowie die eines Vorfahren. Schöpfungsberichte, Göttergeneralogien, Ritualtexte und Beschwörungstexte aus dem Untersuchungsgebiet enthalten eine Vielzahl von Hinweisen, dass auch für die vorchristliche Zeit im Vorderen Orient derartige Vorstellungen denkbar sind. Am aussagekräftigsten, vor allem was die zeitliche Dimension angeht, erweisen sich Schlangendarstellungen und mit ihnen in Zusammenhang stehende Kultanlagen.

Schon in Mesopotamian war die Schlange das Symbol der Gottheit der Unterwelt, des sumerischen Gottes Ningishzida. Ningišzida, auch Ningiszida, Ningizzida (sumerisch DNIN.GIŠ.ZI.DA), war als Sohn des Ninazu ein sumerischer Schlangengott und in der sumerischen Mythologie eine Unterwelts- und Heilgottheit. Ningišzida ist übrigens eine Erscheinungsform des Tammuz, womit sich auch hier der Kreis wieder schließt.

image064

Er ist an zwei Drachen zu erkennen, die ihm aus den Schultern hervorwachsen. Kadi, der auf dem Kudurru des Marduk-aplamiddina dem Symbol der Schlange entspricht, wird gleichfalls mit Tammuz identifiziert. Auf dem Siegel des Gudea, auf dem Ningiszida mit den Drachen an den Schultern den Patesi an der Hand zu Ea geleitet, schreitet hinter einem zweiten Gotte ein „wirklich apokalyptisches Monstrum" einher. Es hat einen Schlangenleib, zwei mächtige, hoch emporstehende Flügel, Raubtierkrallen, zwei Hörner, eine Krone und langen Haarzopf. Auf der berühmten ca. 4000 Jahre alte Libationsvase aus Steatit, die Gudea dem Ningiszida weiht, findet sich dieses Wesen zweimal, dazu ein mit zwei Schlangen umwundener Stab.

image065image066

Ningiszida's Symboltier ist eine gehörnte Schlange. Sein Hauptheiligtum liegt in Ǧišbanda. Ningišzida ist aus sumerischen und akkadischen Quellen bekannt. Um 2100 v. Chr. war er der persönliche Gott von Gudea von Lagaš.

Später ist der Drache das Tier Marduk's geworden. Auf der von der deutschen Orient-Gesellschaft in Babel gefundenen Statue Marduk's'' liegt der gehörnte Drache zu Füßen des Gottes. Darunter sieht man das Wasser andeutende Wellenlinien. Es ist der Typus, der auch in der Prachtschlange

{musrussu), die am Istartor zu Babel gefunden wurde, vorliegt. Schon Gudea erzählt von den Prachtschlangen, die er in seinem Tempel aufstellte, ähnlich berichten spätere Könige.

Ningiszida, der den Drachen als Symbol hat, steht ebenfalls in naher Beziehung zum Lebenswasser und zum Lebenskraut. Auf dem Siegel Gudea's, auf dem Siegel Sargon's und sonstigen Darstellungen sprudeln aus einer Vase, die ein Gott in der Hand hält, zwei Wasserläufe hervor, über denen das Lebenskraut sproßt. Der Drache des Ningiszida wird demgemäß die das Naturleben weckenden Quellen und Wasserläufe, die aus der unterirdischen Wassertiefe, dem Süßwasser -Apsü, hervorsprudeln, symbolisieren. Wie sich die Schlange aus ihrer Höhle windet, so dringt das Wasser aus der Tiefe wie eine Schlange durch langgewundene Höhlen an die Oberfläche der Erde. Auch die oberirdischen Wasserläufe ,,schlängeln" sich dahin.

image067

Auch im A. T. ist die Schlange mit dem Lebensbaum verknüpft, jedoch in anderer Weise als im Babylonischen. Für die alttestamentliche Gottesverehrung ist jedoch der Nehustän, die eherne Schlange, die nach 2. Kön. 18, 4. König Hiskia zertrümmerte, von Bedeutung, Es wird wohl ein Symbol des Lebens gewesen sein. Als solches erscheint ja auch die eherne Schlange, deren Anblick den Biss der Brandschlangen unschädlich machte (Num. 21, 9).

Aus einer in Gezer gefundenen Bronze-Schlange glaubte der Forscher Macalister auf Schlangenverehrung in Kanaan schließen zu können, indem er seinen Fund mit dem Nechustän aus 2. Kön. 18, 4 in Zusammenhang brachte. Der Forscher Sellin fand in Ta'annek in verschiedenen Häusern natürliche Schlangenköpfe, die man als Laren erklärt. Möglich, dass dies ihr Zweck war, vielleicht sind sie aber auch auf andere Weise dahin gekommen und haben gar keine religiöse Bedeutung. Macalister beschreibt einen Schlangenkopf aus gebranntem Ton, der wohl als schützendes Amulett gebraucht wurde. Wenn man die Schlange als Symbol des Lebens und als heilende Macht betrachtete, so ist es leicht begreiflich, dass man ihr in Kanaan eine gewisse Verehrung erwies. Diese Schlangen wären dann auf denselben Volksglauben wie die Schlange im Tempel zurückzuführen.

Es scheint, dass Nehushtan wahrscheinlich im Tempelhof in Jerusalem stand und die Leute glaubten, dass die Schlange die Macht hatte, Krankheiten zu heilen. Schlangen werden übrigens auch mit der Fruchtbarkeitsritualen in Zusammenhang gebracht. In dieser Beziehung unterschied sich die Kupferschlange vom „cherubim“, dessen Position im innersten Heiligtum des Tempels war. Dem Ort, der vor dem menschlichen Anblick verborgen ist.

Einige Gelehrte meinen, dass die Kupferschlange in Jerusalem "in der Nähe des Steines von Zoheleth gesetzt wurde ("der Schlangenstein im Kidrontal). Bezüglich des 4. Buch Mose 21:6-9 geht aus der Übersetzung hervor, dass die Form des Nehushtan, die eines saraf, traditionell, einer "glühenden Schlange war." Sie hatte wahrscheinlich Flügel, weil die serafim in der Bibel so beschrieben werden (siehe Jesaja 14:29; 30:6). Herodot schreibt im zweiten Buch der Historien im Kapitel 75:

„In Arabien liegt ein Platz etwa in der Nähe der Stadt Buto. Dorthin kam ich, als ich nach den geflügelten Schlangen forschte. Als ich dort ankam, erblickte ich Schlangenknochen und Skelette, mehr, als ich beschreiben kann. Ganze Haufen von Knochen lagen in großer Zahl, große, kleinere und ganz kleine. Das Gelände aber, wo diese Knochen hingeschüttet sind, sieht so aus. Ein enger Pass führt aus den Bergen in die weite Ebene hinab. Diese stößt: an das ägyptische Flachland. Hier sollen mit dem Frühling geflügelte Schlangen aus Arabien nach Ägypten geflogen kommen Aber Ibisvögel kämen ihnen bis an diesen Engpass entgegen und ließen die Schlangen nicht ins Land, sondern töteten sie. Darum werde der Ibis bei den Ägyptern so geehrt, sagen die Araber. Die Ägypter geben selbst zu, dass dies der Grund: für die Hochschätzung dieser Vögel ist.

Einige Gelehrte nehmen an, dass die Kupferschlange in den israelitischen Kult als ein kaanaitisches Erbe einging. Der Gelehrte Ackerman z. B. glaubt, dass Asherah (Astoreth/Semiramis – die Mutter von Tammuz) ebenfalls mit Schlangen verbunden wurde, so dass die Zerstörung von Asherah und der Schlange im Zusammenhang gesehen werden kann. Interessant ist auch der Name der Frau Nehushta, ein der Schlange Nehushtan ähnlicher Name, von der König Jehoiakin geboren wurde (2. Könige 24, 8).

Viele "medizinische" Organisationen verwenden das Symbol des Stabes, der von zwei Schlangen umschlungen ist und von einem Paar von Flügeln „gekrönt“ wird. Dieser Stab wird übrigens nicht nur als Caduceus bezeichnet, sondern gilt auch als der Merkurstab oder Zauberstab des griechischen Gottes Hermes. Hermes galt in der antiken Götterwelt als Bote der Götter, Erfinder von (magischen) Beschwörungsformeln, Leiter der Toten und des Beschützers von Großhändlern und Dieben. Der Gott Anubis, der in der ägyptischen Mythologie die Seelen Verstorbener ins Jenseits geleitet, wurde übrigens auch mit Hermes identifiziert. ist.

image068image069

Auch wurde Hermes (ähnlich einigen anderen griechischen Göttern) mit dem Gott Thot der ägyptischen Mythologie identifiziert. Als Hermes Trismegistos galt Thot als sagenhafter Verfasser zahlreicher philosophischer, astrologischer, magischer und alchemistischer Schriften (hermetische Schriften). D. h., dass die Identifikation von Hermes und Thot in Ägypten schon zu Beginn der Ptolemäerzeit etabliert war und auch bei den Römern als Mercurius-Teuth bekannt war.

Die bekannteste hermetische Schrift im Mittelalter war der Dialog Asclepius, der zusammen mit den Werken des Apuleius von Madauros überliefert wurde, da man diesen für den Übersetzer der verlorengegangenen griechischen Vorlage hielt. Direkte Einflüsse der hermetischen Schriften auf die christliche Gnosis des 3. und 4. Jahrhunderts sind nachweisbar!

Im Dialog „Asclepius“ geht es um ein Lehrgespräch zwischen Hermes Trismegistos und seinen Schülern Asklepios, Tat und Hammon. Das Besondere an diesem Text liegt in der apokalyptischen Voraussage über das zukünftige Schicksal Ägyptens.

Von all den oben erwähnten Schriften, die Hermes Trismegistos zugeschrieben werden, sind uns „angeblich“ jedoch nur eine kümmerliche Anzahl von Schriften überliefert worden. Diese sind das Corpus Hermeticum, der, wie bereits erwähnte, Asklepios-Dialog, sowie die Tabula Smaragdina Hermetis, die einen besonders großen Einfluss auf die Alchemie ausgeübt hat.

Erwähnenswert ist an dieser Stelle noch das dubiose astralmagische Picatrix "Das Pechschwarze" (Ghayat Al-Hakim - "Das Ziel des Weisen"), deren Hauptgegenstand die Astrologie und die Talismanologie ist, sowie das in neuerer Zeit entstandene Kybalion sein, die sich an die drei oben erwähnten Basiswerke anlehnen. Das Piatrix wurde übrigens ca. 1000 n.u.Z. in arabischer Sprache verfasst und 1256 für den castilianischen König Alfonso den Weisen in die lateinische Sprache übersetzt.

Die sogenannten New-Ager erfreut sich an dieser Art „Literatur“ in neuester Zeit in zunehmendem Maße, da es immer mehr Autoren gibt, die diese okkulte Gesinnung der antiken Religionen vertreten. Viele leider, ohne zu ahnen, wessen Geistesblitze hier „vergöttert“ werden!

Wie dem auch sei, ein griechisches Manuskript des Corpus Hermeticum, eines der wichtigsten Basiswerke der hermetischen Schriften, wurde jedenfalls 1460 von einem Mönch in Mazedonien entdeckt und nachfolgend nach Florenz gebracht. Dort wurde es anschliessend von dem Florentiner Humanist Marsilius Ficinus (1433 – 1499) im Auftrag von Cosimos di Medici 1463 ins Lateinische übersetzt und erstmals unter dem Titel "Mercurii Trismegisti liber de potestate et sapientia die" (Das Buch des Hermes Trismegistos über die Macht und Weisheit Gottes) gedruckt.

Der Kirchenvater Tertullian erwähnt Hermes Trismegistos übrigens lobend und nennt ihn den Lehrmeister aller Naturforscher und Laktanz betont die Übereinstimmungen der hermetischen Theologie mit den Lehren des Christentums. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …!

image070

Wer sich in der heutigen Esoterik- und Okkultszene mal unbefangen umschaut, wird erschreckt entdecken, dass die reale Existenz eines Hermes Trismegistos immer noch als Tatsache verkauft, sowie der Glaube an eine uralte, wenn nicht sogar atlantische Lehre in diversen okkulten Orden, Zirkeln und abstrusen Büchern ausgesprochen kritikresistent propagiert wird. Erkennen können dies jedoch meist nur der Eingeweihte und das ist natürlich gewollt.

Der „Hermes-Stab“

Eine okkulte Beschreibung des Merkurstabs von Hermes besagt, dass die Schlangen die positiven und negativen Kundalini vertreten. Diese schlängeln sich durch die „angeblichen“ Chakren und das Rückenmark bis in den Kopf der Person und kommunizieren so mit der „Kraft“. Der Stab symbolisiert quasi den Phallus (siehe Teil I „okkulte Schlangenbrut“) und vertritt das Potenzial des männlichen, das durch die Energien von zwei Schlangen umgeben ist.

Den beständigsten Einfluss fand die hermetische Lehre aber durch mystische oder okkulte Traditionen wie den Renaissance-Okkultismus mit seiner Alchimie, Astrologie, feierlicher Magie und vor allem der okkulten Medizin, mit der die alten Bücher regelrecht durchtränkt wurden. Dieser Inhalt ist bis heute so geblieben, wenn auch anders gefärbt. 

Hermetische Elemente sind beweisbar in den Lehren Rosenkreuzer und bei den Theosophen. Im 1756 gegründeten esoterischen "Orden der Gold- und Rosenkreuzer" wird Hermes nach wie vor als uralter Weiser gefeiert, der das göttliche Wissen der Menschheit aus der Zeit vor der Sintflut für spätere Generationen gerettet habe.

Die bis heute erhaltene Verbindung zwischen Hermes Trismegistos, dem Stab (auch als Asklepiosstab bekannt) und der Medizin scheint also durch Verbindungen von Hermes mit der Alchimie entstanden zu sein. Alchimisten wurden die Söhne von Hermes, die Hermetiker, genannt und als "Praktiker der hermetischen Künste" bezeichnet. Am Ende des sechzehnten Jahrhunderts beinhaltete das Studium der Alchimie jedoch nicht nur Medizin und Arzneimittel, sondern auch Chemie, Bergwerk und Metallbranche. Trotz der geläufigen Meinung, dass es sich bei dem Caduceus-Stab um den Stab des Asklepios handelt, der heute „die Medizin“ symbolisiert, haben viele medizinische Gruppen den Caduceus-/Merkurstab von Hermes angenommen, der wie wir jedoch bereits wissen, seinen Ursprung wesentlich früher hat!

Es ist interessant zu sehen, dass die meisten Organisationen, die dieses Symbol verwenden, allgemein entweder kommerziell oder militärisch sind.

image071image072

image073

image074

America and the Federal Reserve Board, John Gregory

image075

Bank of England

image076

Und es ist also kein Zufall, dass die einzelnen Organanistaionen wie z. B. auch die WHO dieses Logo gewählt haben! Sie sind die Nachfolger des Hermes Trismegistos /Thot/Tammuz etc.

Was meinen Sie, wird wohl 2013 im Jahr der Schlange passieren?

image077

Der Silberdollar von 2013

Das schmutzige kleine Geheimnis der Logenbrüder I

Gespeichert von Friedenskrieger am/um Mo, 10/15/2012 - 17:00

 

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Wortbedeutung Welt:
Die Welt bedeutet alles, was der Mensch geistig erschafft, gedanklich erfindet und später in die Realität als sein Kunst-Werk auf der Erde aus der geistigen Ebene in die materielle Wirklichkeit überführt.

Wortbedeutung Realität:
Die Realität
bedeutet einfach nur die Original-unverfälschte, echte, wahrhaftige Wirklichkeit:
Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet. Als real gilt zum einen etwas, das keine Illusion ist und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen einer einzelnen Person abhängig ist. Zum anderen das, was in Wahrheit so ist, wie es erscheint, bzw. dem bestimmte Eigenschaften „robust“ - also nicht nur in einer Hinsicht und nicht nur vorübergehend - zukommen (Authentizität). Realität ist in diesem Sinne somit dasjenige, dem „Bestimmtheit“ zugeschrieben werden kann. Ein intentionales Objekt (z.B. eine Überzeugung, eine Einschätzung, eine Beschreibung, ein Bild, ein Film oder Computerspiel) gilt dann als realistisch, wenn es die Eigenschaften der darzustellenden Wirklichkeit in vielerlei Hinsicht und ohne Verzerrungen wiedergibt (Realismus).
Der Begriff stammt von lateinisch realitas, ‚Wirklichkeit‘; über res, ‚Sache‘, ‚Ding‘, ‚Wesen‘. Der Plural Realitäten als Synonym oder Sammelbegriff für jemandes Immobilien ist heute überwiegend veraltet. Lediglich in Österreich (und gelegentlich, immer seltener, auch im oberdeutschen Dialektraum Süddeutschlands) findet er noch regelmäßig Anwendung – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Realit%C3%A4t

Wortbedeutung Erde:
Die Erde ist der Grund und Boden, auf welchem wir leben!

Wortbedeutung Kunst: Kunst ist alles was der Mensch materiell und geistig erschafft.
Friedrich Nietzsche - Zitat: "Kunst kommt von Können, käme es von Wollen hieße es Wunst."

Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne[1]) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst,[2] Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind.[3] Nach Tasos Zembylas unterliegt der Formationsprozess des Kunstbegriffs einem ständigen Wandel, der sich entlang von dynamischen Diskursen, Praktiken und institutionellen Instanzen entfalte.[4]
Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.[5] Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber auch der Prozess bzw. das Verfahren selbst sein. So wie die Kunst im gesamten ist das Kunstwerk selbst gekennzeichnet durch das Zusammenwirken von Inhalt und Form.[6] Ausübende der Kunst im engeren Sinne werden Künstler genannt.
Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Kunst wurde auf alle Produkte menschlicher Arbeit angewandt (vgl. Kunstfertigkeit) als Gegensatz zur Natur, was beispielsweise bei Kunststoff, Künstliche Ernährung, Künstliches Aroma, Künstliche Intelligenz ersichtlich wird -
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kunst

Wortbedeutung Besatzungsmacht:
Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält.
Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet.
Wortbedeutung Besatzungsregime:
Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsmacht

Wortbedeutung Völkermord oder Genozid:
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord.
Völkermord wird oft als besonders negativ bewertet und etwa als „Verbrechen der Verbrechen“ (englisch „crime of crimes“) [2] oder „das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht.[3] umschrieben. Seit dem Beschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurde die Bestrafung für Völkermord in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord

Im Zweifel liegt die Erkenntnis!

Grundregel:
Die sog. „Geschichte“ (Aufgeschichtete Erzählungen, Märchen, Sagen, Fabeln) wurde immer im Auftrag der jeweiligen Machthaber geschrieben!
Man kann davon ausgehen, dass alle großen Persönlichkeiten der Vergangenheit gesteuert waren!

Falschinformationen = sog. „Fake-News“ gab es schon im Mittelalter.
Und das zeigt: Erkenntnis gibt es nur, wo der Zweifel am Anfang steht. Wer Nachrichten verbreitet, will etwas erreichen.
Hinter jedem Menschenwerk kann auch ein Versuch lauern, Menschen zu beeinflussen.
Dagegen gibt es nur einen Schutz: Außer an Gott nichts glauben!
Stets alles menschlich Erschaffene hinterfragen und prüfen!
Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fake-news-gab-es-schon-im-mittelalter-und-das-zeigt-erkenntnis-gibt-es-nur-wo-der-zweifel-am-anfang-steht-ld.1439596?reduced=true

Es geht zusammengefasst bei fast allen Organisationen immer um primitiv niederes gewinnorientiertes Geschäftsdenken zum eigenen Vorteil, um narzisstische Selbstdarstellung bzw. Schauspielerei und um Machtgehabe.
Durch den Geschäftsdienst am Mammon-Götzen sind die meisten Menschen dem Satanismus mehr oder weniger unbewusst verfallen.

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“


A. Po l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -

SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren - gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden - ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen - auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146) Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung -
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
- Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.

Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

image1

Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 - 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 - Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Sefton Delmer (1904-1979) - bedeutender englischer Journalist:
"Jeder Griff ist erlaubt. Je übler, umso besser. Lügen, Betrug - alles" Quelle: Die Deutschen und ich, Hamburg 1963, S. 590
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
- dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft - u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fort gilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Nazi-Plan „Great Reset - der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott - satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch - 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinandergebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

Allgemeine Hinweise:
Alle Ausführungen auf dieser wissenschaftlichen Kunst-Webseite beruhen auf Annahme öffentlich zugänglicher menschlicher Kunstwerke in Form von Texten, Quellen und beweiskräftigen Dokumente bis gegebenenfalls das Gegenteil in Beweislastumkehr unter uneingeschränkter persönlicher, kommerzieller Haftungsübernahme bewiesen ist.
Es wird sich ausdrücklich auf das Naturrecht der freien Meinungsäußerung, Freiheit der Kunst, Wissenschaft Forschung und der Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen -
auch gemäß öffentlichen Recht Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Zitat:
"Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
- Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Für die Richtigkeit der menschlichen Kunstwerke in Form von Ausführungen, Quellen und beweiskräftigen Dokumenten kann selbstverständlich keine Gewähr übernommen werden.
Alle Ausführungen gelten als Anregung zum eigenen Nachdenken, Forschen und Prüfen.
Ob die Ausführungen so richtig sind, wird sich früher oder später klären.
Alle verantwortungsbewussten Menschen sind daher aufgefordert, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken!

image2

Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Liste_der_r%C3%B6misch-deutschen_Herrscher
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches_Reich
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Quellbeweis: http://de.wiktionary.org/wiki/vogelfrei

Aschkenasim/ Ashkenazi Jews und Kohanim
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Ashkenazi_Jews
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aschkenasim
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen
Quelle: https://www.juedische-allgemeine.de/religion/geistige-elite/
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohen#Kohen_als_moderner_Familienname

 

Was ist die einheimisch-indigene Minderheit in Deutschland?

Auswahl Filmempfehlungen zur Aktivierung des inneren Zeichens der Erbinformation („genetischer Code“):

Heimat-Schulungsfilme:

Heimat-Filmkanäle:

Webseiten:

image3

image4

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.