Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Staatsangehörigkeit aus dem Dritten Reich:
Eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht!
Antwortschreiben Landkreis Demmin an Antragstellerin auf Einbürgerung vom 01.März 2006, Aktenzeichen: 33.30.20:
Auszug:
"Eine Grundvoraussetzung für eine Antragstellung auf Einbürgerung ist, dass der Antragsteller Ausländer ist...
Sie geben an, Staatsbürgerin der DDR zu sein und die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland erwerben zu wollen...
Personen, die die Staatsangehörigkeit der ehemaligen DDR besaßen, waren aber auch deutsche Staatsangehörige. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1987
-2BvR 373/83 – BverfGE 77, 137 Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit gemacht. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hat. Grundsätzlich sind alle Personen, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 die Staatsbürgerschaft der DDR besessen haben, mit der Herstellung der Einheit Deutschlands – in den Grenzen des ordre public – deutsche Staatsangehörige geblieben. Die BRD hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt."
Ein Antrag auf Einbürgerung kann nur ein Ausländer stellen, also eine Person, die nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist.
Sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Dritten Reich 1933.
Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und
die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit v. 14. Juli 1933. RGBl. I S. 480
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über den Widerruf von Einbürgerungen und
die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit v. 26. Juli 1933. RGBl. I S. 538 / 539
In einer Grundsatzentscheidung stellte das BVG Ende der 60er Jahre fest, daß Verfolgte, denen zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit faktisch entzogen war, diese dadurch rechtlich nicht verloren haben. Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.
Art. 116 Abs. 2 GG Wiederannahme der deutschen Staatsbürgerschaft
Verfassungsnorm als „staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung“ durch die BRD ?
Die rechtlichen Fakten belegen, daß die deutsche Staatsangehörigkeit erst ab dem 05.02.1934 verordnet und unter Zwang verliehen wurde. Zwischen 1933 und 1934 ist die deutsche Staatsangehörigkeit nur sprachlich eingeführt. In diesem rechtsfreien Raum wurden Bürger von ihrer Heimatangehörigkeit ausgeschlossen und rechtlich exekutiert. Die deutsche Staatsange-hörigkeit zeigt durch die erste Ausbürgerungsliste im Reichsanzeiger am 23. August brutalste Wirklichkeit.
Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.
Der Staatsfeind in Deutschland, die illegale deutsche Staatsangehörigkeit der Faschisten, täuschte arglistig eine Staatsangehörigkeit vor, obwohl das RuStAG von 1913 zwei getrennte Staatsangehörigkeiten kannte und noch in Funktion war. Die ausgebürgerten Menschen wurden von ihrer Landesangehörigkeit oder der unmittelbaren Reichsangehörigkeit aberkannt, obwohl das NaZi-Gesetz, Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit, erst am 05.02.1934 eingeführt wurde.
Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.
Wiedergutmachung beseitigt nicht den Fluch der deutschen Staatsangehörigkeit
Das gleichgeschaltete deutsche Volk war im Führerrausch und ahnte nicht, mit welchen ideologischen, rassistischen, diktatorischen und menschenverachtende Methoden die deutsche Staatsangehörigkeit sprachlich eingeführt wurde. Menschen wurden gesetzlos und mit brutalster Gewalt vernichtete, die heute schon vergessen sind. Die Ausgebürgerten konnten sich unter der Diktatur nicht wehren, weil der Widerruf – die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit - nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden konnte.
Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.
Wiedergutmachung beseitigt nicht den Fluch der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche NaZi- Staatsangehörigkeit hat zwischen 1934 und 1955 Millionen von Menschen getötet, daß eine Wiedergutmachung nach Artikel 116 Abs. 2 GG gegen den Artikel 139 GG verstößt. An der deutschen Staatsangehörigkeit klebt so viel Blut, daß eine Wiedergutmachung durch ihren Verursacher - den Fluch der deutschen Staatsangehörigkeit - nicht beseitigt.
Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit Zeitzeuge Dr. Max Bahrfeldt 1903
Die Heimatangehörigkeit besteht somit unabhängig, ob die Staatsgewalt legitim ist oder nicht.
18 Heimatländer
In den o.a. Gesetzen wurden die Heimatländer aus der Weimarer Zeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgetauscht und gleichgeschaltet.
Die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde 1933 durch die Faschisten sprachlich eingeführt. Der Begriff deutsche Staatsangehörigkeit gab es im RuStAG von 1913 im § 1 nicht.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde für die Verordnung R = StAG eingeführt, das ein Jahr später Gesetz wurde. Aberkannte der deutschen Staatsangehörigkeit waren entrechtet, verfolgt, das Vermögen beschlagnahmt und der Staatenlosigkeit preisgegeben. Auf diesem rechtlosen Weg verloren am Anfang 40.000 Menschen ihre Staatsangehörigkeit aus den Heimatländern. Ab 1936 setzte eine Massenausbürgerung ein, die ihren Höhepunkt mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941eine neue Dimension wegen der deutschen Staatsangehörigkeit erreichte.
Die zwei getrennten Staatsangehörigkeiten, Landesangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit wird im NaZi-Gesetz 1933 RGBl. I S. 480 sprachlich zur Kolonie-angehörigkeit gleichgeschaltet.
Die Heimatländer wurden durch die deutsche StANG. sprachlich vernichtet. Im faschistischen Einheitsstaat Deutschlands wurde 1933 die Reichsangehörigkeit mit der deutschen Staatsangehörigkeit sprachlich zusammengeschweißt (gleichgeschaltet). Die Reichsangehörigkeit ist die unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit. Mit der R = StA wurde Deutschland zur Kolonie und der eigenen Vernichtung preisgegeben.
Bevor Braunschild 1945 die Flucht antrat, sagte er: „Wenn Deutschland den Krieg verliert, ist auch das deutsche Volk verloren. Hitler war kein Hellseher. Er war der Erfüllungsgehilfe von Tothschild und hatte seinen Auftrag, die deutschen Heimatländer nach Plan zu vernichten. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist bis heute das Kernproblem der deutschen Völker. Das gleichgeschaltete deutsche Volk fängt gerade an, sich mit dem Thema zu befassen.
Wer hätte schon gedacht, daß die deutsche Staatsangehörigkeit die Heimatländer der deutschen Völker vernichtet hat, eine faschistische Vergangenheit besitzt und das deutsche Volk am 08.12.2010 durch den geheimen BRD-Staatsstreich in die Staatenlosigkeit entlässt. Das deutsche Volk ist machtlos, heimatlos und staatenlos. Die Faschisten haben das deutsche Volk bis heute kopfgesteuert.
Auszüge aus den o.a. Gesetzen
Der Widerruf liegt den Landesbehörden, bei unmittelbaren Reichsangehörigen dem zuständigen Reichsminister ob. Zwei getrennte Staatsangehörigkeiten
Die Entscheidung trifft der Reichsminister des Inneren im Einvernehmen mit dem Reichs-minister des Auswärtigen … Gleichschaltung der Reichsminister
Die Aberkennung der Staatsangehörigkeit (NaZi-Angehörigkeit) wird mit der Verkündung der Entscheidung im Reichsanzeiger wirksam. Gleichschaltung
Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit nach rassischen, politischen, ideologischen, diktatorischen und menschenverachtenen Gesichtspunkten.
Der Widerruf (Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit) kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Das ist Diktatur pur.
Die Landesangehörigkeit wurde durch die deutsche Staatsangehörigkeit sprachlich vernichtet.
Mit dem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit schaltete das NaZi-Regime Menschen aus.
Berlin den 23. August 1933 Amtliches Bekanntmachung / Reichsanzeiger
… folgende Reichsangehörige der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig, …
hier wird die Gleichschaltung R = StAG sprachlich eingeführt
Verfolgt, enteignet, staatenlos im NS-Staat
Menschenschicksale: Kurt Tucholsky, Lion Feuchtwanger, Philipp Scheidemann. Die erste Ausbürgerungsliste liest sich wie ein Who-is-Who der intellektuellen Opposition gegen das Nazi-Regime. Insgesamt werden am 25. August 1933 im Reichsanzeiger 33 Menschen ausgebürgert. Sie haben von nun an keine politischen Rechte mehr und sind ohne diplomatischen Schutz. Wer keine andere Staatsbürgerschaft besitzt wird staatenlos.
Die Ausstellung "Menschenschicksale" zeigt noch bis Ende September im Innenministerium in Berlin wie das Staatsangehörigkeitsrecht den nationalsozialistischen Verbrechen diente. Hierzu hat das heute für die Wiedereinbürgerung zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) zahlreiche Originaldokumente zusammengestellt. Die Ausstellung erzählt von Prominenten und Unbekannten, die ihre rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat verlieren, der sie nicht länger schützt, sondern systematisch verfolgt.
Das Vermögen, das die Ausgebürgerten zurücklassen, beschlagnahmen die Behörden. Schaltzentrale für das ganze Deutsche Reich ist das Finanzamt Berlin Moabit-West in der Luisenstraße. Von hier aus arbeitet die Behörde eng mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) zusammen und schlägt sogar selbst einzelne Bürger für eine Ausbürgerung vor, um an deren Vermögen zu gelangen.
Schrittweise Entrechtung missliebiger Personen
Die formale Rechtsgrundlage für die Ausbürgerungen bildet dabei das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933. Nach § 1 können Einbürgerungen "widerrufen werden, falls die Einbürgerung als nicht erwünscht anzusehen ist." Auf diesem Weg verlieren 40.000 Menschen ihre Staatsangehörigkeit. Darunter sind alleine mehr als 100 ehemalige Reichstagsabgeordnete.
Für viele Verfolgte beginnt ein Leben im Exil. Philipp Scheidemann muss über Prag, die Schweiz, Frankreich und die USA letztendlich nach Dänemark fliehen, wo er fortan unter Pseudonym publiziert. Kurt Tucholsky verschlägt es nach Göteborg, wo er 1935 schließlich Selbstmord begeht. Herbert Ernst Karl Frahm flieht 1933 nach Norwegen und nennt sich von nun an Willy Brandt. Damit kommt er, wie viele andere, seiner Ausbürgerung zuvor, von der er 1938 durch eine Ankündigung im Reichsanzeiger erfährt.
Stehen zunächst vor allem Prominente aus Politik, Wissenschaft und Kultur auf den Ausbürgerungslisten, setzt ab 1936 eine Massenausbürgerung ein. Viele werden gleich ohne Verwaltungsakt deportiert. Die Ausbürgerung der jüdischen Bevölkerung erreicht mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941 eine neue Dimension. Danach verlieren alle über die Reichsgrenzen, und damit vor allem in die Vernichtungslager nach Osten deportierten Juden die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch während des Krieges geht die Ausbürgerung weiter: Die letzte Ausbürgerungsliste erscheint erst am 7. April 1945 – nur einen Monat vor der Befreiung durch die Alliierten.
Das Grundgesetz und Wiedereinbürgerungen nach 1945
Heute verbietet es Art. 16 Abs. 1 GG grundsätzlich, einem deutschen Staatsbürger seine Staatsbürgerschaft zu entziehen. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen ist ein Verlust denkbar. So zum Beispiel nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz wenn die Einbürgerung durch Täuschung oder Bestechung erlangt ist.
In einer Grundsatzentscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht Ende der 60er Jahre fest, dass Verfolgte, denen zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit faktisch entzogen worden war, diese dadurch rechtlich nicht verloren haben. Einmal gesetztes Unrecht werde auch nicht dadurch zu Recht, indem es angewendet und befolgt werde. Um aber die freie Entscheidung der Verfolgten zu respektieren, erfolgt die Wiedereinbürgerung nicht automatisch.
Gleichwohl haben sich seit 1949 laut BVA über 160.000 Menschen gemäß Art. 116 Abs. 2 GG für die Wiederannahme der deutschen Staatsbürgerschaft entschieden. Die Ausstellung weist beinahe kleinlaut auf die Verfassungsnorm als "staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung" durch die Bundesrepublik hin. Die nüchterne Sperrigkeit des Begriffs zeigt vielleicht am besten die Symbolwirkung dieser Selbstverständlichkeit.
Deutsches Verwaltungsunrecht vor Brunnen und Palmen
Willy Brandt ist auch seiner Wiedereinbürgerung durch die Bundesrepublik zuvorgekommen. Am 1. Juli 1948 und damit schon ein Jahr vor Gründung der BRD ist er wieder deutscher Staatsbürger. Weil es aber weder rechtliche Regelungen, noch entsprechende Vordrucke gibt, bekommt er eine Urkunde mit aufgedrucktem Reichsadler. Das Hakenkreuz ist mit Tinte geschwärzt.
Hätte dieses beschämende Kapitel deutscher Verwaltungsgeschichte doch einen besonderen, einen sensiblen Ort verdient, fällt der Besuch der Ausstellung umso ernüchternder aus. Die Bildträger sind im Foyer des Bundesministeriums des Innern untergebracht, das den Charme eines Kongresshotels hat. Im Hintergrund plätschert irritierend ein beleuchteter Brunnen, Rolltreppen summen, Drehtüren drehen sich vor Palmen.
Statt der Originaldokumente gibt es nur laminierte Bildtafeln zu sehen. Teile der Ausstellungstexte sind wortgetreu aus dem Internet kopiert. So geraten die Schicksale der Menschen in ihrer Darstellung gefährlich nah ans Anekdotenhafte. Das Unrecht und seine Verwaltung bleiben dabei auf Abstand.
Markus Sehl ist Student der Rechtswissenschaften an der HU-Berlin und freier Journalist.
Die Ausstellung "Menschenschicksale – Die deutsche Staatsangehörigkeit im Dritten Reich" kann noch bis zum 30. September 2012 von Montag bis Freitag in der Zeit von 10-20 Uhr im Rondell des Bundesinnenministeriums, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin besichtigt werden.
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger, Nr. 282 vom 3. Dezember 1936
Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des Deutschen Reichs, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden. Der Reichsanzeiger übernahm die Funktion des bereits seit Januar 1819 unter dem Titel Allgemeine Preußische Staatszeitung erscheinenden Verkündungsblatts.
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