Betrug am deutschen Volke?

030303

International strafbare Rechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland

Die Menschenrechte gemäß Artikel 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) sind im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) nicht strafrechtlich geschützt.
Deutschlands Geschäftsführer (Regierungsvertreter) verweigern bis zum heutigen Tage die Unterzeichnung der UN-Menschenrechtscharta.
Für das durch den geheimen Staatsstreich (Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999) gültig ab 01. Januar 2000 - spätestens Inkraftsetzung am 8. Dezember 2010) in Wahrheit staatenlos- vogelfrei gemachte Personen (Personal) der vollprivatisierten Treuhandverwaltung Bundesrepublik und/oder Deutschland - Trademark Germany gibt es keinen Schutz der Menschenrechte und demzufolge keinen Rechtsweg zur Wahrung der Menschenrechte.
Deutsche Verwaltungsorgane und Gerichte sollen weder Grundrechtsberechtigt noch Grundrechtefähig sein.
Die nationalsozialistische „Deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 05. Februar 1934 wird gemäß Artikel 16 Grundgesetz für die BRD immer noch an die einheimische Bevölkerung und an die Zuwanderer (Migranten) ausgegeben.
Auf den Aufweisen und Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland befindet sich seit 1949 die nationalsozialistische Glaubhaftmachung/ Vermutung der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ mit der Bezeichnung *DEUTSCH* - gleichfalls eingeführt ab 1934 von Adolf Hitler und seiner Reichsregierung.
Auch im § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz wird auch sich auf die nationalsozialistische „Deutsche Staatsangehörigkeit“ von 1934 bezogen, was aber in der Praxis ignoriert wird und wodurch in Folge selbst die Wahlen in Deutschland ungültig sind.
Heute herrscht daher in Deutschland völliger Stillstand der Rechtspflege und Rechtsbankrott, zumindest was die Menschenrechte angeht.
Deutschland befindet sich aus genannten Fakten in einer Ebene mit totalitären faschistischen Diktaturen in der Welt.
Darum können Sie zur Wahrung ihrer Rechte nur die dafür zuständigen internationalen Organisationen nutzen.

 

Anschriftenliste national und international zuständiger Institutionen

zur Kenntnisnahme, Bearbeitung und weiteren Veranlassung:

 

Worum es dabei konkret geht:

Beschwerde/ Strafanzeige Alliierte Stellen wegen „substanzielle Rechteverletzungen“ = strafrechtlich relevante Angelegenheiten wie Übergriffe auf Leib und Leben, Freiheitsberaubung und Menschenhandel, Verstöße gegen die UN-Menschenrechtscharta: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, alliiertes Besatzungsrecht unter anderen  Verbot von Plünderung und Eigentumsentzug Deutschland - gemäß SHAEF-Gesetz 52, dem Völkerrecht, Artikel 46 Haager Landkriegsordnung (HLKO) und illegale Weiterführung des Nationalsozialismus; Faschismus und Nazismus

Verbot von Plünderung und Eigentumsentzug
Deutschland, laut SHAEF Gesetz 52 das Deutsche Reich wie es am 31.12.1937 bestanden hat, ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955, vgl. Anhang).
Mit Schreiben vom 29. März 2004 (vgl. Anhang) bestätigt das Bundesjustizministerium, daß Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist. Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2 + 4 Vertrag in seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben.
Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung (HLKO) mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland (vgl. Art. 25 Grundgesetz).
Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung besagt:
"Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden."
Weiterhin gelten für den Unterzeichner die Bestimmung des Artikel 1 und 3 Absatz 2 a) des Übereinkommens für besondere Fragen in Bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 40 ff, 94).

 

Verbot Anwendung nationalsozialistischen Rechts:

Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 18.09.1944 wurden durch General Dwight D. Eisenhower die Gesetze von Adolf Hitler durch die Alliierten aufgehoben.
Das Tribunal General de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt hat verbindlich mit seinem Urteil vom 06.01.1947 festgelegt, daß weder der Reichstag noch die Reichsregierung 1933 verfassungsgemäß zustande gekommen sind, somit sind alle Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Erlasse und Weisungen des nationalsozialistischen Terrorsystems sowie alle Gerichtsentscheidungen aus dieser Zeit als nichtig anzusehen.

Anmerkung; Die Alliierte Hohe Kommission übernahm die Aufgaben der drei Alliierten Kontrollkommissionen in Deutschland, nachdem am 12. Mai 1949 durch die Alliierten offiziell das Besatzungsstatut verkündet wurde. Die von der Alliierten Hohen Kommission erlassenen Gesetze (AHK-Gesetze), die in französischer, englischer und deutscher Sprache veröffentlicht wurden, erschienen in Form von Amtsblättern, der Official Gazette of the Allied High Commission for Germany, und sollten im Wesentlichen die Grundlagen für eine demokratische Grundordnung Deutschlands schaffen, indem zum Beispiel die Konzentration wirtschaftlicher Macht in wenigen Konzernen abgeschafft und Mitbestimmung gefördert wurde, Rechtsprechung und Exekutive neu geordnet wurden. Gedruckt wurden die Amtsblätter in Baden-Baden.
Quelle; https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_der_Alliierten_Hohen_Kommission

Deutsche Verwaltungseinrichtungen, welche heute diese Gesetze als Grundlage zur Erhebung von Steuern und Beiträgen oder Abgaben nutzen, wie beispielsweise Finanzämter, Städte, Gemeinden und Kommunen und IHKs wenden folglich nicht geltende, verbotene NAZI-Gesetze an und machen sich strafbar. Zum Beispiel sind das Einkommensteuergesetz (EStG) vom 16.10.1934, das Gewerbesteuergesetz (GewStG) vom 01.12.1936 und die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11.03.1937, sind Gesetze von Adolf Hitler verboten.

Quelle; https://www.staatenlos.info/rechtsgrundlagen/aktuelle-nazi-gesetze.html

Das Verbot schließt sachlich auch "Deutsche Staatsangehörigkeit" und deren Glaubhaftmachung/ Vermutung "DEUTSCH" von 1934 als die Staats-Angehörigkeit zum Dritten Reich von Adolf Hitler und seiner Reichsregierung mit ein.

Beweis Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Quelle; https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html

 

 

Adressen der zuständigen alliierten Siegermächte

gemäß Artikel 139 Grundgesetz (Befreiungsartikel und Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften) zwecks Weiterleitung an die zuständigen Abteilungen- da bisher offensichtlich keine Entnazifizierung der Personen in Deutschland erfolgte;

 

Aus aktuellen Anlass; zuständige US- Institutionen

zur Kenntnisnahme, Bearbeitung und weiteren Veranlassung:

Dazu aus einer US-Auskunft; „Mittlerweilen sollen inzwischen täglich mehrere Tausend Postsendungen aus Deutschland bei den internationalen - alliierten Stellen eingehen.
Viele Missstände in Deutschland sind bei den US-Behörden schon bekannt.

Es sollte nicht erwartet werden, dass sich die US-Behörden um Einzelschicksale kümmern.
Allerdings werden alle substanziellen Anzeigen gesammelt und sehr genau zugeordnet, so dass die entsprechenden Maßnahmen zur gegebenen Zeit eingeleitet werden können.
Die US-Armee Organisation kann und darf sich nicht um einfache Zivilangelegenheiten kümmern.

Man wird sich aber um strafrechtlich relevante Angelegenheiten kümmern! 
Es wird erbeten, diese Beschwerden und/oder Anzeigen, wenn es um „substanzielle Rechteverletzungen“ wie Übergriffe auf Leib und Leben, Freiheitsberaubung und Menschenhandel, wie auch um Plünderung wie Zwangsvollstreckung/Versteigerung  und illegale Weiterführung des Nationalsozialismus; Faschismus und Nazismus geht, hier an die US- Adresse in Wiesbaden und die folgenden zu übermitteln:“

US-Army Europe (USAREUR)  = Hinweis: Siehe Dipl-Post Nr. 19
General John Shalikashvili Mission Command Center (Shali Center)
Lucius D. Clay Kaserne
D-65205 Wiesbaden-Erbenheim

Fax: +49 (0) 6134 604 392
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

und

Botschaft der vereinigten Staaten von Amerika

Seine Exzellenz der Botschafter der vereinigten Staaten von Amerika
Sir Richard A. Grenell direkt zu Händen!
Clayallee 170
D - 14191 Berlin

Fax: +49 (0) 30 8305 1050

 

und

 

To the President of the United States of America
Mr. Donald J. Trump
The White House
1600 Pennsylvania Avenue NW
Washington, DC 20500,                                 Fax:     +1 212 299 1050     (Hotel N.Y.)
United States of America                               E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

U.S. Department of Justice (DoJ)                 (US-Justizministerium)
950 Pennsylvania Avenue, NW
Washington, DC 20530 – 0001                       Fax:     +1 202 307 1379
United States of America                               E-Mail: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

US Militär-Gericht
FАХ: 0012027614672

++++++++++++++++++++++


US Militär-Gericht / US Court of Appeals for the Armed Forces
to hands of Chief Justice Mr. James E. Baker
450 E. Street N.W., Washinton, DC 20442,
Fax: +(00)1 202 761-4672
+++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Oberstes US Gericht / Supreme Court to hands of Chief Justice Mr. John Roberts
E Capitol St NE and 1 First Street, NE Washington, DC 20001, Fax: +(00)1 – 2025 4777 30
[In diesem Zusammenhang verweise ich auf das "Alien Tort Claims Act"]
Hinweis – Alien Tort Claims Act:
Der US-amerikanische „Alien Tort Statute“, kurz ATS, oder „Alien Tort Claims Act“ (etwa:
Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche,
die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten
verhandelt und verklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer
Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden
stattgefunden haben. Allerdings gilt das ausdrücklich nur fuer Verstöße gegen das „Völkerrecht“
(z. B. Haager Landkriegsordnung und SHAEF Gesetz) oder gegen einen Staatsvertrag, bei
dem die USA einer der Vertragspartner sind. Der englische Originaltext lautet:
“The district courts shall have original jurisdiction of any civil action by an alien for a tort only,
committed in violation of the law of nations or a treaty of the United States.”
„Nur die Bundesbezirksgerichte sollen erstinstanzlich zuständig fuer jede Zivilklage von einem
Ausländer in einem Schadensfall sein, welcher durch Verstoß des Gesetzes der Nationen oder
einem Abkommen der Vereinigten Staaten begangen wurde.“
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

Weitere Adressen der zuständigen alliierten Siegermächte

gemäß Artikel 139 Grundgesetz (Befreiungsartikel und Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften) zwecks Weiterleitung an die zuständigen Abteilungen- da bisher offensichtlich keine Entnazifizierung der Personen in Deutschland erfolgte;

Britische Botschaft in Berlin

Zu Händen Sir Sebastian Wood KCMG britischer Botschafter in Deutschland

Wilhelmstraße 70/71
D- 10117 Berlin Germany
Fax: +49 (0) 30-20 45 75 71

Generalstaatsanwalt der russischen Föderation

Haupt Militär Staatsanwalt

per. Cholsunowa 14

119160 Moskau

Russische Föderation

Zamestitel'u General'nogo prokurora

Rossijskoj Federacii

Glavnomu voennomu prokuroru

119160, g. Moskva, per. Hol'zunova, d.14

Russland / Moskau

Заместителю Генерального прокурора

Российской Федерации

Главному военному прокурору

119160, г. Москва, пер. Хользунова, д.14

Россия / Москва

Botschaft der Russischen Föderation
zu Händen Botschafter Sergej J. NETSCHAJEW
Unter den Linden 63-65
D - 10117 Berlin Germany

Fax: +49 (0) 30 / 229 93 97

Französische Botschaft in Berlin
French Embassy in Berlin
zu Händen Anne-Marie Descôtes (Botschafterin)

Pariser Platz 5
D- 10117 Berlin Germany
Fax: (+49) (0) 30 5 90 03 91 10

 

Hauptsitz britischen Streitkräfte in Deutschland FАХ: 004952192542545

Hauptsitz britischen Streitkräfte in Deutschland / Area Claims Office (North West Europe) G8
Headquarter British Forces Germany
Catterick Barracks z.H. Generalmajor Henderson Befehlshaber
Detmolder Strasse 440, 33605 Bielefeld,
Fax: +(00)49 521 92542545
++++++++++++++++++++++++++++++++++

 

 

Konsulat USA in Düsseldorf | FAX +49 (0) 2117888936

Konsulat Großbritannien in Stuttgart               FAX +49 (0) 7115006344

Konsulat Frankreich in Stuttgart                       FAX +49 (0) 7112392554

Konsulat China in Düsseldorf                           FAX +49 (0) 21190006366

Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn FAX +49 (0) 228312164 

Konsularabteilung der Botschaft der RF FAX +49 (0) 3022651999

Konsulat der RF in Frankfurt am Main FAX +49 (0) 6959674505

Konsulat der RF in Hamburg FAX +49 (0) 402297727

Konsulat der RF in Leipzig FAX +49 (0) 3415649589

Militärattaché der RF Oberst Andrey Siwov FAX +49 (0) 302299397

 

Weitere international zuständige Institutionen

zur Kenntnisnahme, Bearbeitung und weiteren Veranlassung;

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
internationaler Gerichtshof
Council of Europe
F- 67075 Strasbourg-Cedex

-Frankreich-

Tel.: (0033) 388 41 20 18
Fax: (0033) 388 41 27 30

Kontaktformular der Internetseite

http://www.coe.int/de/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte

Human Rights Treaties Division FAX: 0041229179008

Hier ist die allgemeine Seite: https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/ger&c=

Dort ist alles mit allen Erklärungen beschrieben, was und wie gemacht werden muß.

Die Seite für das Formular:
https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms/ger&c=

Der Link direkt auf dem Formular in Deutsch:
https://www.echr.coe.int/Documents/Application_Form_DEU.pdf

Hierzu muss der Acrobat Reader in der letzten Version installiert werden, denn nur da kann man alle Seiten des Formulars sehen und diese dann auszufüllen, was auch vorgeschrieben sind alles am PC auszufüllen.

Hier: https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/ger&c=

sind alle PDF zu Fragen und Antworten. Das braucht man um eine Individualbeschwerde gegen einen Staat auszufüllen.

Das Formular kann man leider nicht versenden- nur Ausdrucken, hierzu verwendet man einen sog.  Phantomdrucker und verwandle diese Datei in eine PDF - wenn ich die Daten vom Beschwerdeführer eingetragen habe.

Hier ist noch mal alles was es auf Deutsch gibt:
https://www.echr.coe.int/sites/search_eng/Pages/search.aspx#{"sort":["title%20Ascending"],"contentlanguage":["GER"]}


Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) / International Criminal Court (ICC)
The Office of the Prosecutor

Maanweg 174
2516AB Den Haag/Niederlande

Fax: +(00)31 7051 58 555

Post Office Box 19519 The Netherlands

2500 CM The Hague


Fax: +(00)31 7051 58 515  *WEBSEITE; http://www.icc-cpi.int

 

 

Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Palais des Nations
CH-1211 Geneva 10, Switzerland

-SCHWEIZ-

Humanrights.ch / MERS
Hallerstr. 23
CH-3012 Bern

-Schweiz-

Human Rights Treaties Division / Office of the United Nations High Commissioner for Human
Rights
Palais Wilson – 52
rue des Pâquis
CH-1201 Geneva (Switzerland)

-Schweiz-


Fax: +(00)41 22 917 90 08

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter vertreten durch den Vorsitzenden der Länderkommission, Rainer Dopp und den Leiter Bundesstelle Klaus Lange-Lehngut zu Händen!
Adolfsallee 59
D- 65185 Wiesbaden

Tel.: +49 (0) 611-160 222 8 18
Fax: +49 (0) 611-160 222 8 29
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Europäisches Parlament
Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe - Committee for the Prevention of Torture, CPT)
Division 1 Leitung: Michael Neurauter zu Händen!
Avenue de l'Europe
F - 67075 STRASBOURG CEDEX
-Frankreich-

Fax: +33 (0) 3 88 17 51 84
Fax : +33 (0) 3 88 41 27 45
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Europäische Bürgerbeauftragte in:

Belgien

 

Fax; 003222892728

 

Amnesty International in Berlin                  

Fax; 030420248488

INTERPOL Generalsekretariat
200, Kai Charles de Gaulle
F - 69006 Lyon
- Frankreich

Fax: +33 4 72 44 71 63

https://www.interpol.int/

Seine Heiligkeit Papst Franziskus
Palazzo Apostolico
00120 Città del Vaticano
Rom
- Italien

Fax: +39 06 6988 5863​

Ausschuß bei dem Präsidenten der Russischen Föderation für die Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft und Menschenrechte

Webadresse: http://www.president-sovet.ru/

Adresse auf Deutsch:

Ausschuß bei dem Präsident der Russischen Föderation für die Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft und Menschenrechte
Alter Platz (Staraya ploschad), Haus Nr. 4
103132 Moskau
Russische Föderation

Kontakt:
Telefon: 007 (495) 606-41-84
Fax:        007 (495) 606-48-55

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
E-mail für die Medien: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Adresse auf Russisch:
Адрес:
Совет при Президенте РФ по правам человека официальн

Старая площадь, дом 4
103132 Москва
Россия

контакт:
Телефон: 007 (495) 606-41-84
Факс:      007 (495) 606-48-55

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
E-mail для СМИ: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Nationale Institutionen in Deutschland

zur Kenntnisnahme, Bearbeitung und weiteren Veranlassung;

Bundespräsidialamt
zentrale Personenverwaltungsstelle
zu Händen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
Spreeweg 1
D - 10557 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 2000-0
Fax: +49 (0) 30 1810200-1999
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bundesverwaltungsamt
Zu Händen Christoph Verenkotte in der Funktion Präsident des Bundesverwaltungsamtes
Barbarastraße 1
D - 50735 Köln
Telefax: +49 (0) 22899358-2823 und +49 (0) 221 758-2823

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Zu Händen Dr. Uwe Schlosser in der Funktion Generalstaatsanwalt
Stabelstraße 2
D - 76133 Karlsruhe
Telefax: +49 (0) 721 926 - 5004

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Andrea Voßhoff

Husarenstr. 30
D - 53117 Bonn

Telefon: +49 (0)228 997799-0
Fax: +49 (0)228 997799-5550

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

WICHTIG; grundsätzlich Öffentlichkeit schaffen = nationale und internationale Presse- und Medieneinrichtungen

RUPTLY GmbH                                                  FAX 030319872611

Zweites Deutsches Fernsehen                        FAX 061317012157

Die ARD-Pressestelle                                        FAX 03413006462

Berliner Kurier                                                     FAX 03023275254

Die Zeit                                                                 FAX 040327111

F.A.Z.                                                                    FAX 06975912180

Focus                                                                   FAX 08992501240

Frankfurter. Rundschau                                    FAX +496921993666

General Anzeiger                                               FAX 0228639238

Handelsblatt                         FAX 02118872980

Junge Freiheit                      FAX 03086495314

Kölner Express                    FAX 02212242700

Münchner Merkur                FAX 089322148803

Ruhr-Nachrichten                FAX 023190598707

Spiegel                                  FAX 04030073070

Stern                                      FAX 04037036000

Süddeutsche Zeitung         FAX +498921839777

TAZ                                        FAX 0302517738

Westdeutsche Zeitung       FAX 02027172504

Internationale Presse         061059750691

Berner Zeitung                     0041313303436

Aargauer Zeitung                0041582005859

Mediengruppe Österreich 0043158811999899

Der Standard                       0043153170131

Medien u. Kommunikation Dienst Luxemburg 00352475662

Der Wochenspiegel, Belgien            003287553883

Tschechien                           00420542542772

BRD                                       00493022736053

Irland                                     0035316610570

Spanien                                0034913081158

Kroatien                                0038516431628

Dänemark                            004533130717

Frankreich                            0033153292245

Österreich                             0043151505150

Slowenien                            0038614750040

UK                                          00443000614000

Schweden                            00468216558

Slowakei                               00421232363703

Portugal                                00351213961243

Polen                                     0048228276453

Visegrad Group:

Botschaften der internationalen Weltgemeinschaft;


Botschaft der Republik Polen                           FAX 03022313155

Botschaft Slowakei                                            FAX 03088926222 +49 3088926222

Botschaft Ungarn                                               FAX 0302291314 ??? / 0303941385; 0302291666

Botschaft der Tschechischen Republik          FAX 03022638169 / +49 30 226 381 69

Österreichische Botschaft Berlin                     FAX 0302290569 (0)30-229 05 69

Botschaft der Italienischen Republik               FAX 03025440116

Botschaft der Französischen Republik           FAX 030590039110

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika FAX 03083051050

Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland FAX 03020457571

Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate FAX 03051651900

Botschaft der Hellenischen Republik              FAX 03020626444

Botschaft des Staates Israel                             FAX 03089045555

Botschaft der Republik Polen                           FAX 03022313155

Botschaft der Volksrepublik China                  FAX 03027588221

Botschaft der Italienischen Republik               FAX 03025440116

Botschaft der Türkei                                           FAX 03027590915

Botschaft Spanien                                              FAX 03025799557

Botschaft Portugal                                              FAX 030590063600

Botschaft Niederlande                                       FAX 03020956441

Botschaft Indien                                                  FAX 0302575620

Botschaft Norwegen                                          FAX 030505058601

Botschaft Schweden                                          FAX +493050506789

Botschaft Schweiz                                              FAX 0303911030

Botschaft Japan                                                  FAX 03021094222

Botschaft Island                                                  FAX 03050504300

Botschaft Kanada                                               FAX 03020312590

Botschaft Dänemark                                          FAX 03050502050

Botschaft Israel                                                   FAX 03089045555

Botschaft Australien                                           FAX 030880088210

Botschaft Afghanistan                                       FAX 03020673525

Botschaft Mexico                                                FAX 030269323700

Botschaft Ägypten                                              FAX 0304771049

Botschaft Südkorea                                            FAX 0302606551

Botschaft Nordkorea                                          FAX 03022651929

Botschaft Ungarn                                                FAX 03020310105

Botschaft Iran                                                      FAX 03084353535

Botschaft Kirgistan                                             FAX 03034781362

Botschaft Kasachstan         FAX 03047007125

Botschaft Serbien               FAX 0308252206

Botschaft Belarus                FAX 03053635923

Botschaft Tschechien         FAX 0302294033

Botschaft Bulgarien            FAX 0302086838

Botschaft Moldau                FAX 03044652972

Botschaft Usbekistan          FAX 03039409862

Botschaft Turkmenistan     FAX 03030102453

Botschaft Georgien             FAX +49(0) 3048490720

Botschaft Aserbaidschan   FAX +49 (0) 3021916152

Botschaft Armenien            FAX  03040509125

Botschaft Tadschikistan     FAX 03034793029

Botschaft Litauen                FAX  03089068115

Botschaft Lettland               FAX 03082600233

Botschaft Estland                FAX 03025460601

Botschaft Mongolei             FAX 03047480616

Botschaft Slowakei             FAX 03088926222

Botschaft Venezuela          FAX 030832224020

Botschaft Vietnam               FAX 03053630200

Botschaft Ukraine               FAX 03028887163

Botschaft Südafrika            FAX 03022073190

Botschaft Saudi-Arabien    FAX 03088925179

Botschaft Rumänien           FAX 03021239399

Botschaft Paraguay            FAX 03031998617

Botschaft Neuseeland        FAX 03020621114

Botschaft Marokko              FAX 03020612420

Botschaft Monaco               FAX 03026390344

Botschaft Mazedonien       FAX 03089541194

Botschaft Kuba                    FAX 0309164553

Botschaft Chile                    FAX 030726203603

Botschaft Argentinien         FAX 0302291400

Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn FAX 0228312164 

Botschaft der Russischen Föderation in Berlin             FAX  0302299397

Konsularabteilung der Botschaft der RF                        FAX 03022651999

Konsulat der RF in Frankfurt am Main                            FAX 06959674505

Konsulat der RF in Hamburg                                           FAX 0402297727

Konsulat der RF in Leipzig                                               FAX 03415649589

Militärattaché Albanien                      FAX 03025931890

Militärattaché Argentinien                 FAX 03084417137

Militärattaché Venezuela                   FAX 03030112535

Militärattaché Frankreich                   FAX 030590039322

Militärattaché Griechenland              FAX 03020451339

Militärattaché Korea                           FAX 03022651929

Militärattaché Vereinigtes Königreich FAX 03020457581

Militärattaché Österreich                    FAX 03020165993

Militärattaché Schweden                   FAX 03050506716

Militärattaché Peru                              FAX 03066933656

Militärattaché Türkei                           FAX 03027590286

Militärattaché der RF Oberst Andrey Siwov FAX 0302299397

Prot. Dekanat an Alsenz und Lauter FAX 06301793668

Aus Glaubens- und Gewissensgründen auch an die entsprechenden Glaubensgemeinschaften in Deutschland

Prot. Dekanat Bad Dürkheim-Grünstadt        FAX 0632265579

Prot. Dekanat Donnersberg                             FAX 063527067028

Prot. Dekanat Frankenthal                                FAX 06233880881

Prot. Dekanat Germersheim                            FAX 072749499929

Prot. Dekanat Homburg/Saar                          FAX 06841660320

Prot. Dekanat Kaiserslautern                           FAX 06313625089

Prot. Dekanat Kusel                                           FAX 063819969929

Prot. Dekanat Landau                                       FAX 06341922266

Prot. Dekanat Ludwigshafen                            FAX 06215205850

Prot. Dekanat Neustadt                                     FAX 06321398927

Prot. Dekanat Pirmasens                                  FAX 06331241936

Prot. Dekanat Speyer                         FAX 062322890079

Prot. Dekanat Zweibrücken              FAX 06332903670

Zentralrat der Juden in Deutschland
zu Händen Vorsitzender Josef Schuster
Leo-Baeck-Haus
Postfach 04 02 07
D- 10061 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 28 44 56 – 13

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)          FAX +49 (0) 2283829744

Deutsche Bischofskonferenz                                           FAX +49 (0) 228103299

Zentralrat der Muslime                                                      FAX +49 (0) 2211394681  

Zentralrat der orientalischen Christen                            FAX +49 (0) 8920008761443

Zentralrat der Yezidin                                                        FAX +49 (0) 4404850557         

Zentralrat der Afrikanischen Gemeinden                       FAX +49 (0) 51198226811      

Tuerkische Gemeinde in Deutschland e.V.                   FAX +49 (0) 3023635589

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma                             FAX +49 (0) 6221981190

 

Sollten sich Faxnummern und/oder Adressen geändert haben informieren sie uns bitte per e- mail an; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.!

Register: Quellen, Beweise - Rechtsgrundlagen

Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945
III. Deutschland

„Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland durch und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, die es unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen gebilligt und denen es blind gehorcht hat, begangen hat. Auf der Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten in Bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der Krim-Deklaration über Deutschland.
Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.“

 

A.  P o l i t i s c h e G r u n d s ä t z e

Entmilitarisierung
„3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich leiten lassen soll, sind:

(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung.“

Entnazifizierung:
„4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.

Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine administrative oder irgendeiner anderen Art, wird geduldet werden.“
- Quelle:
http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Alle nationalsozialistischen Gesetze und Rechtsgrundlagen wurden durch die alliierten Siegermächte im rechtsgültigen SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III strafbewehrt verboten und aufgehoben -
SHAEF-Gesetz Nr. 1 Artikel III
„…Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten!“

Folgen bei Nichterfüllung der Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands:
Im März 1946 wurde das Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen.
Belastete Personen mussten sich, wie auf dieser Aufnahme gezeigt, vor Spruchkammern verantworten.
Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands war die Entnazifizierung von großer Bedeutung.
Die mit der Direktive JCS 1067 auf der Potsdamer Konferenz 1945 bekannt gegebene Absicht der Alliierten war die völlige Ausrottung der nationalsozialistischen Ideologie und deren Urheber, Repräsentanten und Anhänger zur Verantwortung zu ziehen – auf staatlicher, gesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Ebene.
Quelle: Paul Hoser Mainpost Verantwortlicher Walter Röder

Befreiungsgesetz Artikel 139 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den dahinter stehenden gültigen alliierten Rechtsgrundlagen über Entnazifizierung - Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 139 - Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung –
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
- Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/139.html

Verfassung des BRD-Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 - zum 26.07.2014 aktuelle verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 159:
„Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.“
- Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170031,162

Verfassung Land Berlin vom 23. November 1995 - Artikel 98
„Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus und zur Beseitigung ihrer Folgen erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieser Verfassung nicht berührt.“
– Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBEpArt98

Artikel 140 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

1 BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. 2 Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“ = „Deutschland“

Dokumentation - © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 - 292/07

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.2

- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich

01

Beweis-Quellen: https://archive.org/details/SHAEF-Gesetz_1-161
+ https://archive.org/details/ShaefS.h.a.e.fDeutschlandGermanyWorldWar

Deutschland-Deutsches Reich
BuStAG vom 01. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 01 vom 22. April 1871 (RGBI. S. 87) Inland
„§1. Die Reichsangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“

RuStAG 02 vom 22. Juli 1913 (RGBl 1913, S. 583) Inland oder Kolonie
„§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat Inland/ Heimat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“

Niemandsland Deutschland - Auszug aus Wikipedia - Vollzitat: „Ein Protektorat (von lateinisch protegere ‚schützen‘; zuweilen auch Schutzstaat bzw. Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes Gemeinwesen und abhängiges staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat durch einen völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind.“ Siehe dazu auch die NATO-Verträge und sog. „Geheime Zusatzabkommen.“

- Verhaftung der letzten amtierenden Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945
- US-Dokumentation „Here is Germany“ von 1945
- Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland vom 08.09.1948
- SHAEF-Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung in Deutschland - Gesetz Nr. 1 Art. III Abschnitt 4, Gesetz Nr. 52 Art. VII Abschnitt e), Gesetz Nr. 53 Art. VII Abschnitt g), Gesetz Nr. 161/2
- Grundsatzurteil Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - 2BvF 1/73 zum Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich
- Dokumentation Deutscher Bundestag der BRD - wissenschaftlicher Dienst WD 3 – 292/07
- Antwort Auswärtiges Amt der BRD: Auswärtiges/Antwort vom 30.06.2015 – Referenz hib 340/2015)
- Potsdamer Abkommen und die darin enthaltene Krim-Deklaration vom 2. August 1945
- Die von der BRD abgelehnten Friedensvertragsangebote der UdSSR von 1952
- HLKO Artikel 24 „Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt“
- Protokolle aus dem Bundeskanzleramt 354 BII vom 17.07.1990

Nationalsozialistisches Unrecht in Deutschland:
- sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
- Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
- Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934
- Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - "Nürnberger Gesetze", 15. September 1935 und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935
-Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
- Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
- Amtsblatt für Schleswig-Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934-1945
- Ausweisdokumente „deutsch“ ab 1934
- Amtsblatt für Schleswig- Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1

Bundespublik Deutschland in Deutschland:
- Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Ausweisdokumente der BRD mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ 1934
- IGH-Urteil: BRD als Rechtsnachfolger der sog. „dritten Reiches“ (des Nationalsozialismus von Adolf Hitler)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 - z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959
- Artikel 16, 116, 120, 127,133, 139, 140 und 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD)
- Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 08.12.2010
– dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt-Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schönberger

Artikel 16 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“

Artikel 116 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Artikel 127 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat:
„Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen“

Artikel 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Vollzitat: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Artikel 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 - 146)  Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ - Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

NaZi-Plan „Great Reset – der große Umbruch“ = Volldigitalisierung der menschlichen Gesellschaft- Künstliche Intelligenz- Abschaffung der Volksstämme, deren Kulturen, Traditionen, Sprachen, Moral und Sittlichkeit, Zugang zu Gott – satanische Vernichtung der Schöpfung Gottes!

Siehe COVID-19: Der Große Umbruch (German Edition) Taschenbuch – 25. September 2020
Deutsch Ausgabe von Klaus Schwab (Author), Thierry Malleret (Author)

Zitat: “Mit seinem Erscheinen hat Covid-19 die bisherige Regierungsführung der Länder, unser Zusammenleben und die Weltwirtschaft als Ganzes gehörig durcheinander gebracht. Covid-19: Der große Umbruch ist ein Leitfaden für alle, die verstehen möchten, wie das neuartige Coronavirus so viel Zerstörung und Leid anrichten konnte und welche Änderungen für eine integrativere, robustere und nachhaltigere Welt erforderlich sind. Das Buch bietet eine besorgniserregende, dennoch zuversichtliche Analyse. Covid-19, die größte Gesundheitsbedrohung des Jahrhunderts, hat enorme wirtschaftliche Schäden verursacht und bestehende Ungleichheiten verschlimmert. Die Macht des Menschen liegt jedoch in seinem Weitblick, Einfallsreichtum und - zumindest in einem gewissen Maße - Vermögen, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und eine bessere Zukunft zu planen. Dieses Buch zeigt uns, wo wir beginnen müssen. Professor Klaus Schwab ist der Gründer und Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums. Er ist Verfasser verschiedener Bücher, darunter „Die Vierte Industrielle Revolution“ und langjähriger Verfechter des „Stakeholder-Kapitalismus“. Thierry Malleret ist geschäftsführender Partner von Monthly Barometer, einer prägnanten, prädiktiven Analyse. Er ist Autor mehrerer Bücher zu wirtschaftlichen

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